Liebe Kunden,

Ab den 23.08.21 gilt für Körpernahe Dienstleistungen die sogenannte 3G-Regel, wenn sich der Betrieb in einem Gebiet befindet, in dem die 7-Tage- Inzidenz von 35 überschritten ist. 3G-Regel:

Betriebe, die körperliche Dienstleistungen erbringen, dürfen in geschlossenen Räumen ihre Dienstleistungen nur noch folgenden Kunden anbieten:

  • geimpfte Personen mit Impfnachweis
  • genesene Personen mit Genesungsnachweis
  • getestete Personen mit schriftlichem oder elektronischem negativen Testergebnis (PCR-Test vor höchstens 48 Stunden, Schnelltest oder beaufsichtigter Selbsttest).

Vielen Dank für Euer Verständnis und liebe Grüße Phary